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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

UNSERE AGB ÜBERSICHTLICH FÜR SIE

Unsere Einkaufsbedingungen gegenüber unseren Lieferanten erhalten Sie von unserer Abteilung Einkauf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roy Schulz GmbH

Im Folgenden wird unter Unternehmer jede natürliche oder juristische Person verstanden oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (vgl. § 14 BGB). Im Folgenden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer festgeschrieben.

§ 1. Allgemeiner Geltungsbereich für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot

1. Die vom Kunden (Unternehmer/Verbraucher) abgesendete Bestellung ist ein bindendes Angebot.

2. Die Roy Schulz GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

3. Die Roy Schulz GmbH behält sich das Recht vor, Angebote von Großhändlern oder Wiederverkäufern von Büroartikeln nicht anzunehmen.

§ 3 Preise und Rechnungslegung

1. Alle unsere angegebenen Preise sind in EURO ausgewiesene Nettopreise. Das bedeutet, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in diesen Preisen eingeschlossen ist. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Preise gelten ab Werk, inklusive Verpackung.

2. Aus Gründen der Nachhaltigkeit versenden wir alle Rechnungen ausschließlich per E-Mail an die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Widersprechen Sie dieser Regelung nicht, gilt diese als stillschweigend angenommen.

3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Rückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages, dessen Laufzeit länger als 2 Monate ist, Kostenveränderungen insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

6. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir werden eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich dem Kunden bekannt geben. Dem Kunden steht ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu.

§ 4 Lieferung für Unternehmer

1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

3. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4. Für die manuelle Erfassung von Aufträgen berechnen wir eine Service Pauschale von 8,95€ exkl. MwSt. Die Pauschale umfasst die händische Erfassung eines Auftrags sowie nachträgliche Änderungen der Positionen oder der Lieferanschrift.

5. Eine Logistikpauschale fällt einmalig bei jeder Bestellung an. Damit sind sämtliche Kosten für Fracht, umweltgerechte Verpackung, Transportversicherung, Lieferschein- und Rechnungsdruck für eine fachgerechte Warenauslieferung an den Auftraggeber innerhalb Deutschlands abgedeckt. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 50,- € exkl. MwSt. Für Aufträge unter dem Mindestbestellwert wird eine Nachhaltigkeitszulage in Rechnung gestellt. Die Nachhaltigkeitszulage setzt sich aus den zusätzlichen wirtschaftlichen Kosten für die Verarbeitung der Bestellung, Kommissionierungs- und Verpackungsprozess, Kontrolle sowie Verpackung der kommissionierten Ware, Verpackungsmaterialien (Karton, Versandtaschen), Füllstoffen, Etiketten, Lieferscheinen sowie der zusätzlichen Rechnungserstellung, bedingt durch unwirtschaftliche Klein- und Kleinstbestellungen, zusammen. Eine Auslieferung an Samstagen erfolgt nicht. Bei Projektgeschäften der Geschäftsbereiche Werbemittel und Büromöbel erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich mit Warenerhalt oder als Vorauskasse.

6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass ein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung nicht mehr gegeben ist.

7. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5 Gefahrenübergang für Unternehmer

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Werk vereinbart.

2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

3. Die Lieferung wird durch eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 6 Mängelhaftung

1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde zur Mangelbeseitigung berechtigt.

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbare typische Weise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von § 6.2 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt.

5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 7. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

2. Die Begrenzung nach a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt die Forderung in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs– oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

6. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Gerichtsstand

1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz Gericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 10 Rückgaberecht, Rückgabebelehrung, Rückgabefolge

1. Das Rückgaberecht richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

2. Kunden sind zur Rückgabe von Waren berechtigt, welche über die Roy Schulz GmbH erworben wurden. Innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Erhalt muss der Kunde den Wunsch der Rückgabe gegenüber der Roy Schulz GmbH anzeigen. Diesbezügliche Mitteilungen richten sich an den persönlichen Ansprechpartner der Roy Schulz GmbH und sind per Mail oder telefonisch abzustimmen, um die Einzelheiten der Rücksendung zu definieren. Sofern nicht anders lautend vereinbart, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Möglichkeit zur Rückgabe können Kunden dann zugestanden werden, wenn sich die Produkte vollständig (samt aller Zubehörteile, Handbücher, etc.) unbenutzt und ungeöffnet in der Originalverpackung befinden.

3. Generell sind von der Rückgabe Produkte ausgeschlossen, die im so genannten BTO-Verfahren (Built-to-Order) speziell für den Kunden maßgefertigt wurden, bzw. nicht lagergeführte Waren, welche auf speziellen Kundenwunsch bezogen wurden. Ausgeschlossen ist schließlich die Rückgabe von Waren, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind (z.B. versiegelte Ware nach Entfernung der Versiegelung, verderbliche Lebensmittel, etc.).

4. Die Roy Schulz GmbH behält sich vor, falls im Zuge einer Rücknahme ein signifikanter wirtschaftlicher Nachteil entsteht, einen Abschlag von 50% zu berechnen. Nach Eingang und Prüfung der zurückgesandten Produkte erhält der Kunden den Kaufpreis erstattet. Kosten für den Versand der Ware, für Ein- und Ausgang der Ware sowie andere Dienst-/Werkleistungen, die Sie im Zusammenhang mit der zurückgesendeten Ware stehen, werden mit einem Entgelt in Rechnung gestellt, welches sich anhand der Art und des Umganges der Rückgabe richtet. Mit Beauftragung der Rückgabe erklärt der Kunde sein Einverständnis die anfallenden Kosten zu übernehmen.

5. Grundsätzlich ist die Rücknahme von Leergut durch den Fahrer möglich, sofern die Kästen sortenrein, die Flaschen vollständig und das Pfandsigel erkennbar sind. Bei unvollständigen Kästen kann ausschließlich der Kasten Pfand gutgeschrieben werden. Voraussetzung für die kostenfreie Mitnahme des Leergutes ist die Bestellung beim Auftragnehmer und die damit verbundene Lieferung der neuen Ware. Für gesonderte Abholungen, unabhängig einer Lieferung, wird eine Servicepauschale von 19,95€ erhoben. Ab 20 Kästen entfällt die Pauschal. Stattdessen findet eine Berechnung von 1€ je Kasten für die Abholung Anwendung.

§ 11 Verpackungsverordnung

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung (Roy Schulz GmbH, Nunsdorfer Ring 16, 12277 Berlin, Tel.: 030-723750, Fax: 030-72375299).

Wir nennen Ihnen eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken (Adresse s. Absatz 1 des § 12). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG) Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben werden. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz, die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch uns unentgeltlich zurück geben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an

Roy Schulz GmbH Batterierücknahme
Nunsdorfer Ring 16
12277 Berlin
E-Mail: zieger@b-room.de
Telefon: +49(030) 723750
Telefax: +49(030) 72375299

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiel hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)